Sämtliche Projekte werden zuerst durch das Berufsbildungsamt des Kantons Schaffhausen im Rahmen eines Berichts zuhanden der Jury in Sachen Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorevaluiert. Die Jury beurteilt anschliessend die Projekteingaben anhand der folgenden Kriterien:
- Visionärer Charakter
- Beitrag zur Ausbildungsqualität
- Beitrag zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes
- Realisierbarkeit
- Notwendigkeit eines finanziellen Beitrags zur Realisierung
- Notwendigkeit eines finanziellen Beitrags zwecks Fortsetzung eines erfolgreichen Projekts
- Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Lernenden
Bestimmt werden der oder die alljährlichen Gewinner des prix.vision durch die Jury. Die Peyer’schen Familienlegate schliessen mit dem Preisgewinner eine befristete Leistungsvereinbarung ab. Der Preisträger ist verpflichtet, quartalsweise über den Projektfortschritt Bericht zu erstatten.