








Regeln
Zur Teilnahme am Projektwettbewerb berechtigt sind Lehrlinge, Lehrbetriebe, Berufsverbände, Berufsschulen, andere Ausbildungsinstitutionen und Einzelpersonen mit Begeisterung fürs Lehrlingswesen, welche im Kanton Schaffhausen beheimatet sind.
Sämtliche Projekte werden zuerst durch das Berufsbildungsamt des Kantons Schaffhausen zuhanden der Jury in Sachen Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorevaluiert.
Als spezielle Auszeichnung kann zudem ein «Prix Vision Spezial» verliehen werden – als Auszeichnung für aussergewöhnliche Leistungen von Einzelpersonen, Organisationen oder Institutionen in der gesamten Berufsbildung. Empfehlungen mit Begründung richten Sie an den Jury-Präsidenten. Dieses Jahr ist der Prix Vision Spezial den Lehrlingen in Ausbildung gewidmet.
Die Projekte sollen eine oder mehrere der folgenden Zielsetzungen beinhalten:
- Entwicklung der betrieblichen und schulischen Ausbildungsqualität
- Anpassung der Ausbildung an eine veränderte Berufswelt
- Schaffung von Ausbildungsangeboten für leistungsschwächere Jugendliche
- Gezielte Förderung leistungsstarker Jugendlicher
- Förderung der Persönlichkeitsbildung der Lernenden
- Schaffung neuer Ausbildungsplätze
- Förderung der Zusammenarbeit unter den Berufsbildungsinstitutionen
Wie nehme ich teil?
Teilnahme mittels vollständig ausgefülltem Projektformular
Preissumme CHF 70’000.-
Lehrbetriebe, Berufsverbände, Berufsschulen sowie weitere Bildungsinstitutionen haben auch künftig die Möglichkeit an der Ausschreibung des Peyer’schen Prix Vision teilzunehmen. Projekte müssen wie bisher direkt mittels eines vollständig ausgefüllten Projektformulars eingereicht werden.
Spätestes Einreichedatum: 30. April 2026.
Wer entscheidet?
Eine 10-köpfige Jury, präsidiert durch Conrad Peyer, mit Vertretern/Vertreterinnen aus den Bereichen Berufsbildung, Bildungspolitik, Gewerbe und Industrie im Kanton Schaffhausen.
